Spezialist für Schadstoffsanierung

Die Fischbach Industrie Service GmbH ist ein behördlich zugelassener Fachbetrieb innerhalb der Fischbach-Gruppe, der sich auf die Durchführung von Schadstoffsanierungen spezialisiert hat. Als zertifiziertes Fachunternehmen nach §8 Abs. 8 in Verbindung mit Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 4 der Gefahrstoffverordnung ist unser Spezialgebiet der Austausch von asbesthaltigen Brandschutzklappen einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen. Bundesweit übernehmen wir mit unserem Know-how zuverlässig und fachgerecht alle Leistungen, die für ein sicheres Umfeld und eine sichere Gebäudenutzung erforderlich sind.

Kontaktieren Sie uns noch heute für eine umfassende Beratung und individuell auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Lösungen.

Unsere Leistungen

Wir, die Fischbach Industrie Service GmbH, sind als ein Unternehmen der Fischbach Gruppe und behördlich zugelassenes Unternehmen auf den Austausch asbesthaltiger Brandschutzklappen spezialisiert und bieten diese Leistung als Generalunternehmer bundesweit an.

Unsere Partner

Bezug zur SiMaTech-Consulting GmbH

Die SiMaTech-Consulting GmbH ist an der Entwicklung diverser Verfahren im Bereich der Schadstoffanalytik, sowie der Durchführung und Anwendung von Prüfungs,- und Sanierungsverfahren beteiligt.

Die fachliche Expertise der SiMaTech-Consulting GmbH steht seit September 2021 nun auch der Fischbachgruppe zur Seite und begleitet uns zu allen Themen rund um unser Leistungsspektrum.

Gut zu wissen

Asbest ist ein Sammelbegriff für verschiedene natürliche Mineralien, die aufgrund ihrer chemischen Beständigkeit, hoher Elastizität, Unempfindlichkeit gegen Hitze und einer geringen Brennbarkeit als „Wundermittel“ in über 4.000 Produkten eingesetzt wurden.

Asbest wurde aufgrund der besonderen Eigenschaften in bspw. Kleidung, Fußbodenbeläge, Farbbeschichtungen, Brandschutzplatten, Dach – und Fassadenabdeckungen, Dämmstoffe, Abwasserrohren, Lüftungsrohren, Isolationsmaterialien und Gummidichtungen verbaut. Besonders für die Bauindustrie war der Rohstoff wichtig und wurde vielfach in Form von Asbestzement verwendet.

Seit 1993 sind in Deutschland die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung von Asbest und asbesthaltigen Produkten verboten. Es gelten Ausnahmen für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten). Die Anforderungen für den Umgang mit Asbest werden in der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) festgelegt, für die Ende 2023 eine Neufassung veröffentlicht werden soll. Damit werden die Ergebnisse, die sich aus dem Nationalen Asbestdialog ergeben haben, umgesetzt.   

Eine der wichtigsten Änderungen wird sein, dass der Veranlasser von Baumaßnahmen den Auftragnehmer über vorhandene oder zu vermutende Schadstoffe (insbesondere Asbest) im Gebäude informieren muss (Informationspflicht). Dies gilt auch für den Fall, wenn Schadstoffe noch nicht nachgewiesen wurden und lediglich die Vermutung für das Vorhandensein besteht. Der Gesetzgeber unterstellt dabei, dass alle Gebäude, mit deren Erbauung vor dem 31.10.1993 begonnen wurde, asbesthaltige Materialien enthalten könnten. Damit gilt auch für Privathaushalte: Wer Renovierungs- oder Sanierungsarbeiten in Bauwerken durchführen möchte, muss vor Beginn der Arbeiten entsprechende Informationen über sein Gebäude einholen (Erkundungsgebot).

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